Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Tennis-Club Hönnetal e.V.
In der Amecke
58802 Balve
Vertreten durch:
Dennis Böhm
Kontakt:
E-Mail:
Registereintrag:
Eintragung im Registergericht: Arnsberg
Registernummer: VR 40338
Haftungsausschluss:
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Platz- und Spielordnung
- 1 Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Die Terrasse,das Clubhaus und die Umkleiden dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden bzw. müssen vorher gesäubert werden.
- 2 Die Plätze müssen freigegeben und spielfähig sein. Bei trockenen Plätzen muss der komplette Platz – nicht nur das Tennisfeld – vor Spielbeginn bewässert werden. Bei besonders heißem Wetter kann es notwendig werden, die Plätze auch während des Spiels, z. B. in den Satzpausen, zu bewässern.
- 3 Nach dem Spiel sind die Plätze mit den Schleppnetzen abzuziehen und die Linien mit den Besen abzufegen. Die benutzten Geräte müssen wieder ordnungsgemäß weggestellt bzw. aufgehängt werden.
- 4 Spielberechtigt sind aktive Mitglieder des TC Hönnetal e.V. und Medenspieler/-innen anderer Vereine. Gastspieler sind nur zusammen bzw. in Absprache mit einem aktiven Mitglied des TC Hönnetal e.V. spielberechtigt. Die Gebühr für Gastspieler beträgt 5,00 Euro pro Gast und Stunde. Das gastgebende Mitglied ist verpflichtet, die Gastspieler im Belegungsplan zu kennzeichnen (z. B. „Gast“) und für die Entrichtung der Gebühr verantwortlich. Die Plätze stehen Gastspielern bzw. Mitgliedern, die mit Gastspielern spielen wollen, nur dann zur Verfügung, wenn es die Belegungssituation zulässt. Der Verein übernimmt Gastspielern gegenüber grundsätzlich keine Haftung für Sach- und Personenschäden. Gastspieler sind vom Verein nicht gegen Unfälle versichert.
- 5 Zur Platzpflege oder bei Unbespielbarkeit der Plätze können der Platzwart und der Vorstand einzelne oder alle Plätze vorübergehend sperren. Diese Sperren sind für alle Spieler/-innen verbindlich.
- 6 Die Platznutzung erfolgt im Grundsätzlichen entsprechend dem Belegungsplans. Die maximale Belegungsdauer – inklusive Platzpflege – beträgt für alle Spieler/-innen 90 Minuten.
Der Vorstand
Beitragsordnung
- Erwachsene jährlich 126,- Euro
- Ehepaare / eheähnliche Partnerschaft jährlich 180,- Euro
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren jährlich 42,- Euro (Kinder bis 6 Jahre frei)
- Auszubildende / Studenten bis zum 27. Lebensjahr jährlich 42,- Euro
- Auszubildende / Studenten ab dem 27. Lebensjahr jährlich 126,- Euro
- Familienbeitrag, wenn beide Eltern Mitglieder sind jährlich 200,- Euro
Aufnahmegebühr (einheitlich) 10,- Euro
Die Beiträge und die Aufnahmegebühr werden ausschließlich durch Bankeinzugsermächtigung erhoben. Die Jahresbeiträge werden Anfang des Jahres, die Halbjahresbeiträge werden Anfang des Jahres und im Herbst eingezogen.
Passive Mitgliedschaft
Passive Mitglieder zahlen 50 % der jeweiligen Beiträge und sind vom Arbeitseinsatz befreit, dürfen jedoch den Platz nur als Gastspieler gegen Gebühr benutzen. Die passive Mitgliedschaft erfolgt nur nach schriftlicher Mitteilung an den Vorstand.
Beitragsabrechnung für Neumitglieder
Für Neumitglieder erfolgt die Abrechnung des Jahresbeitrages erstmalig zum Herbst des Jahres des Eintritts. Mit Beginn der nächsten Saison erfolgt dann die Beitragsabrechnung im jährlichen bzw. halbjährlichen Rhythmus.
Treten Sie ein!
Werden Sie Mitglied im Tennisclub Hönnetal und Teil einer netten Gemeinschaft, bei der es nicht ausschließlich um den Sport geht, sondern auch der gesellige Teil gepflegt wird. Spielen Sie Tennis in der Mannschaft oder einfach nur zum Spaß. Kommen Sie doch einfach mal vorbei an unserer Clubanlage und überzeugen Sie sich selbst. In der Sommersaison ist an jedem Freitag "Tennis für Jedermann". Auch Nichtmitglieder können dann spielen und unverbindlich uns und unseren Verein kennenlernen. Bei leckerem gegrilltem und einem kühlen Pils vom Fass wird dann nicht nur über Tennis geredet.
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag und das Sepa-Basislastschriftmandat zum heruterladen und ausfüllen.
Plätze und Clubhaus
Vermietung Clubhaus TCH Balve
Auf der Vorstandssitzung des TCH Balve vom 21.06.01 wurden folgende Regelungen zur Vermietung des Clubhauses des TCH Balve beschlossen:
Im Zeitraum vom 01.10. - 30.04.
kann das Clubhaus an allen Tagen gemietet werden.
Im Zeitraum vom 01.05. – bis zum Beginn der Sommerferien
kann das Clubhaus nicht gemietet werden.
Im Zeitraum der Sommerferien
Kann das Clubhaus an den Wochenenden ab Samstag 12:00 Uhr bis Sonntag 14:00 und sonntags ab 14:00 Uhr gemietet werden.
Im Zeitraum Ende der Sommerferien bis zum 30.09.
Kann das Clubhaus an den Wochenenden ab Samstag 12:00 Uhr bis Sonntag 14:00 und sonntags ab 14:00 Uhr gemietet werden.
In diesem Zeitraum erfolgt die Vermietung nur nach Freigabe durch den Sportwart, da an einigen Wochenenden ein Eigenbedarf durch Clubmeisterschaft und Nachholspiele besteht. Eine Vermietung kann in diesem Zeitraum nur kurzfristig, ca. innerhalb einer Woche erfolgen.
Die Vermietung erfolgt durch den Clubhauswart
Clubhauswart TCH: Peter Mollenhauer, Zur Trift 3, 58802 Balve
Tel. 02375 5634 mobil 0160/90667820
Kosten der Vermietung
Die Kosten der Vermietung betragen für Vereinsmitglieder 80,00 €/ Tag
Für Nichtmitglieder des TCH betragen die Kosten 130,00 €/ Tag
Eigenbedarf des TCH geht vor Vermietung!
Das Clubhaus muss gereinigt und in einem aufgeräumten Zustand verlassen werden. Zusätzlich erforderliche Reinigungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters.
Eine Vermietung an Jugendliche unter 21 Jahren erfolgt nur in Abstimmung mit einem erwachsenen Vereinsmitglied.